Satzung

Spanischer Verband der Colon-Hydro-Therapie aufgenommen unter dem Organischen Gesetz 1/2002 (Ley Orgánica 1/2002) vom 22. März, die Rechte der Verbände zu regeln.

 

Der Verband hat seinen Sitz calle Balmes, 296, 6-3º – 08006 Barcelona, mit nationalem Rahmen und Non-Profit.

Präsident des Verbands: D. David Granizo Bermejo.

Ziele des Verbands:

  • Informationen für Patienten und Therapeuten über Colon-Hydro-Therapie und dessen Anwendungen sowie Kommunikation mit Patienten und Therapeuten im Hinblick diese Art der Therapie anzuwenden und alle anderen Interessierten, die garantierte Professionalität suchen.
  • Informationen über Berufserfahrung auf internationaler Ebene in der Behandlung und Anwendung von Therapien und Nutzung von Maschinen für die Colon-Hydro-Therapie.
  • Advice in financial matters, through coordination of agreements with entities engaged in the market, to obtain the best options for its associate members. As well as financing systems in the acquisition of appliances for the treatment of the colon.
  • Information to both professionals and patients on remote and onsite training courses, allowing the associate membere to expand their knowledge on any therapy related to the colon.
  • Informationen über alle Arten von auf unserem Markt verfügbaren und für unsere Mitglieder profitablen Versicherungen, sowohl im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und im Hinblick auf mögliche außerberufliche Interessen.

Aktivitäten des Vereins:

  • Entwicklung und regelmäßige Aktualisierung unserer Datenbank der Hydrotherapeuten in Spanien.
  • Verschiedene Arten von Kursen, sowohl für die Weiterbildung von Fachleuten, die als Hydrotherapeuten zu praktizieren beginnen möchten, und für diejenigen, die mehr wissen und / oder ihr Wissen über Colon-Hydro-Therapie vertiefen wollen.
  • Aufbau und Vermittlung von Kontakten und beruflichen Beziehungen zwischen unseren Mitgliedern und verschiedenen Finanzinstituten und Versicherungsgesellschaften, um den Erwerb und Bereitstellung von Maschinen und Geräten für die Behandlung und Colon-Hydro-Therapie zu erleichtern.
  • Jegliche weiteren Unternehmungen im Einklang mit den Zielen des Vereins.

Rechte der Mitglieder:

  • in den Aktivitäten des Verbands und den Führungs- und Vertretungsgremien teilzunehmen.
  • das Recht zu wählen und an den Generalversammlungen teilzunehmen.
  • über die Zusammensetzung der Leitungs- und Vertretungsgremien, Rechenschaftsberichte und die Entwicklung der Tätigkeiten des Verbands informiert zu sein.
  • Anhörung im Vorfeld von Disziplinarmaßnahmen.
  • Beschlüsse der Organe des Verbands gegen das Gesetz oder Satzung in Frage zu stellen.
  • Vorschläge an die Mitglieder des Vorstandes zu unterbreiten, um die Ziele des Vereins noch besser zu erfüllen.

Pflichten der Mitglieder:

  • die Ziele des Verbands zu teilen und zu kollaborieren, um sie zu erreichen.
  • Gebühren und andere Beiträge, in Übereinstimmung mit der Satzung, zu zahlen (ausgeschlossen Ehrenmitglieder).
  • andere Verpflichtungen, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergeben, zu erfüllen.
  • sich an die entsprechenden gültigen Vereinbarungen der Führungs- und Vertretungsgremien des Verbands zu halten.

Wirtschaftliche Ressourcen des Verbands:

  • Eintrittspreise, regelmäßige und ergänzende.
  • Grants, Vermächtnisse oder Erbschaften, die rechtlich von assoziierten Mitgliedern und / oder Dritten abgeleitet werden kann.
  • Andere legitime Ressourcen.